Ablauf der Mediation
Mediation
Ablauf des Mediationsverfahrens
Vorphase oder Phase 0: Kontaktaufnahme
- Wer nimmt Kontakt auf? In wessen Namen? Gibt es eine Einigung, eine Mediation zu beginnen?
- Gibt es einen Auftraggeber, z. B. Interessengruppen, Firmen, Verwaltung, Organisationen?
- Er folgt die Zuweisung von einem Anwalt, allenfalls von einem Gericht?
- Werden getrennte Vorgespräche geführt?
- Werden immer dieselben Personen an den Sitzungen teilnehmen?
- Wurden bereits Rahmenbedingungen festgelegt?
Phase 1: Erarbeitung und Abschluss eines Mediationsvertrages
- Der Mediator bzw. die Mediatorin nimmt mit den Parteien im ersten Erstgespräch zwischenmenschlichen Kontakt auf,
- Erklären des Mediationsverfahrens,
- Motivation der Teilnehmenden für die Mediation klären: Klären, weshalb die Teilnehmenden eine Mediation durchführen wollen,
- Regel für den Ablauf der Mediation definieren und beziehen sich auf die Kommunikation der Beteiligten wie ausreden lassen, offen kommunizieren, keine beleidigenden Worte, usw.,
- Rolle des Mediators bzw. der Mediatorin klären: allparteilich, neutral, macht bei einem Scheitern des Mediationsprozesses keine gerichtliche Zeugenaussage,
- Abschliessen eines Mediationsvertrages.
Phase 2: Themensammlung und allgemeine Informationen
- Sammeln der Themen und aller relevanten Informationen, um die es in der Mediation geht,
- Klärungen: Wo herrscht zwischen den Parteien Übereinstimmung
- Die Konfliktparteien einigen sich über die Reihenfolge der Themenbearbeitung
Phase 3: Von Positionen zu Anliegen / Interessen
- Die Konfliktparteien legen ihren Standpunkt, ihre Interessen und Positionen dar,
- Bewusstmachung der dahinterliegenden Bedürfnisse, Interessen, Ansprüche und Ängste im Hinblick auf die Zukunft,
- Grundlagen für die Entscheidungsfindung erarbeiten: die Konfliktparteien sollen feststellen und spüren, dass die vom anderen geäusserten Anliegen und Interessen auch ihren Platz in der Lösung haben müssen.
Phase 4: Entwickeln von Optionen für die Lösung
- Auf der Basis der herausgearbeiteten Anliegen und Interessen erarbeiten die Konfliktparteien Optionen (Möglichkeiten) für eine Lösung,
- sie sollen auch Hypothesen, Phantasien, Utopien einbringen,
- Brainstorming: Was können sich Konfliktparteien bei den entsprechenden Interessenlagen überhaupt für Lösungen vorstellen. Der Handlung- und Lösungsrahmen soll erweitert werden,
- die eingebrachten Optionen werden entgegengenommen, aber nicht bewertet.
Phase 5: Erarbeiten von Lösungen
- Aus der Vielzahl an Lösungsoptionen wählen die Konfliktparteien diejenigen aus, welche ihnen am besten, plausibelsten und umsetzbar erscheinen,
- sie treten in die Verhandlung über diese ausgewählten Optionen ein,
- für mehrere Themen liegen mehrere Lösungen vor, d. h. für jedes Thema gibt es am Schluss eine Lösung,
- die gefundenen Lösungen sind noch nicht verbindlich; sie stellen eine Absichtserklärung der Konfliktpartner dar.
Phase 6: Vereinbarung
- Die für jedes Thema gefundenen Lösungen werden in einer Vereinbarung festgehalten,
- Um eine Rechtsverbindlichkeit zu erlangen, soll die erarbeitete Vereinbarung in einem notariellen Vertrag oder einer privatrechtlichen Vereinbarung rechtsverbindlich werden,
- die Konfliktparteien entscheiden, wie die getroffene Lösung oder die getroffenen Lösungen umgesetzt werden.